Bürgerinformationssystem
Ausschussvorsitzender Ratsherr Theißen weist darauf hin, dass im städtischen Haushalt noch Zuschussmittel für bewegliche Sachen sowie für Hilfsmittel zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung für anerkannte städtische Vereine zur Verfügung stehen. Entsprechende Zuschüsse können für Gegen-stände, die einen Wert von über 250,00 Euro haben gewährt werden. Als Maximalzuschuss wird 30 % der Summe bezuschusst, höchstens 500,00 Euro. Die entsprechenden Anträge sind mit einem Kostenvoranschlag an das Amt für Bildung und Sport zu richten. |
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