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Beschluss: „Der im Bereich des Stadtbezirkes Holzweiler
zwischen der L 19 und der Weststraße gelegene und im Lageplan, der dem Original
der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, farbig gekennzeichnete
Wirtschaftswegeteil Gemarkung Holzweiler, Flur 25, Nr. 14 wird gemäß § 7 Abs. 2
Straßen- und Wegegesetz NRW vom 23.09.1995 in der derzeit gültigen Fassung
eingezogen. Er verliert damit den Status einer öffentlichen Straße“. Abstimmungsergebnis: einstimmig (als Empfehlung
an den Rat)
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