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Bürgermeister
Jansen erläutert den Tatbestand und bittet um Vorschläge. Fraktionsvorsitzender
RH Steingießer schlägt RH Clemens als stv. Vorsitzenden vor. Weitere Vorschläge
werden nicht gemacht. Daraufhin lässt Bürgermeister Jansen, da niemand einer
offenen Abstimmung im Sinne des § 50 Abs. 2, Satz 1 GO NW widerspricht, offen
über den Wahlvorschlag abstimmen. Beschluss: „Hiermit wird Ratsherr Clemens zum stv.
Vorsitzenden des Hauptausschusses gewählt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig. 1 Enthaltung (in
eigener Zuständigkeit) |
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