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Auszug - Bildung der Einigungsstelle gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes Anmerkung: Gemäß § 67 des LPVG ist eine Einigungsstelle zu bilden.  

 
 
1. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/064/2004 Bildung der Einigungsstelle gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen erläutert den Sachverhalt

Bürgermeister Jansen erläutert den Sachverhalt. Insbesondere trägt er vor, dass bzgl. der Beisitzer von der SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Kehren benannt sei. Er bittet Fraktionsvorsitzenden RH Steingießer um die Benennung der Mitglieder von Seiten der CDU-Fraktion.

 

Fraktionsvorsitzender RH Steingießer benennt daraufhin RH Musch und RH Simon.

 

Beschluss:

Beschluss:

`Für die Stadt Erkelenz wird gemäß ' 67 LPVG für die lfd. Wahlperiode der Personalver­tretung (01.07.2004 bis 30.06.2008) eine Einigungsstelle gebildet.. Zum Vorsitzenden wird Herr Dr. Reinhard Vossen, Arbeitsrichter am Amtsgericht Düsseldorf -, als Stellver­treter Herr Dr. Lothar Beseler, Arbeitsrichter am Amtsgericht Düsseldorf-, benannt.

Die Zahl der Beisitzer für die Einigungsstelle wird auf insgesamt zwölf festgesetzt. Die nach ' 67 LPVG erforderliche Einigung zwischen oberster Dienstbehörde und Personal­vertretung ist damit erzielt.

 

Von der obersten Dienstbehörde der Stadt Erkelenz werden folgende Beisitzer bestellt:

 

a) Ratsmitglieder                                        b) Verwaltungsangehörige

 

01.  Ratsherr Musch                          01. Kämmerer Joseph Grün

 

02. .Ratsherr Simon                                      02. Stadtoberrechtsrat Dieter Stumm

 

03. Ratsherr Kehren                         03. Stadtverwaltungsrat H.-J. Lenzen.A

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis:

einstimmig (als Empfehlung an den Rat)