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Auszug - Änderung des Artikels 11 (1) Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz Anmerkung: In Fällen der tariflichen Höhergruppierung unmittelbar aus Tarifverträgen heraus entfällt die Beteiligung des Personalausschusses. Die Hauptsatzung ist entsprechend zu ändern.  

 
 
1. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/058/2004 Änderung des Artikels 11 (1) Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

 „In Artikel 11 (Entscheidungszuständigkeit des Hauptausschusses) Absatz 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird das Wort „Höhergruppierung“ durch die Worte „Eingruppierung bzw. Neueingruppierung“ ersetzt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis:

einstimmig (als Empfehlung an den Rat)