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Beschluss: „In Artikel
11 (Entscheidungszuständigkeit des Hauptausschusses) Absatz 1 Buchstabe c) der
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird das Wort „Höhergruppierung“ durch die
Worte „Eingruppierung bzw. Neueingruppierung“ ersetzt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig (als Empfehlung
an den Rat) |
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