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Auszug - Änderung des Artikels 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz Anmerkung: Durch Ergänzung der Hauptsatzung soll dem Hauptausschuss die Möglichkeit gegeben werden, unaufschiebbare Entscheidungen für die Bezirksausschüsse zu treffen, solange diese sich noch nicht konstituiert haben.  

 
 
1. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/057/2004 Änderung des Artikels 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

 „Im Artikel 10 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird folgender Absatz 7 neu eingefügt:

 

Nach Ablauf einer Wahlperiode des Rates und vor der konstituierenden Sitzung der neuen Bezirksausschüsse entscheidet der Rat über die den Bezirksausschüssen übertragenen Angelegenheiten.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis:

einstimmig (als Empfehlung an den Rat)