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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Teilerschließung „An der Malter“ des Bebauungsplanes Lageplan Entwässerung: 706.1.401 Lageplan Straßenbau: 706.2.401 Querschnitt Straßenbau: 706.2.402 durchzuführen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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