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Auszug - Eintragung eines ortsfesten Bodendenkmals hier: Neolithische Siedlung mit Erdwerk Sittert  

 
 
25. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 18.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 63/007/2024 Eintragung eines ortsfesten Bodendenkmals
hier: Neolithische Siedlung mit Erdwerk Sittert
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Untere Denkmalbehörde   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Martin Fauck, Amtsleitung Bauaufsichts- und Hochbauamt, erklärt das Verfahren der Eintragung eines ortsfesten Bodendenkmals in die Liste der Bodendenkmäler und veranschaulicht mittels einer Power-Point-Präsentation die Lage und die Bedeutung des Bodendenkmales in der Nähe von Kückhoven (vgl. Anlage).


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Das Bodendenkmal „Neolithische Siedlung mit Erdwerk Sittert“ erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 DSchG NRW zur Aufnahme als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der Bodendenkmäler. An der Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Bodendenkmal bedeutend ist für die Geschichte des Menschen. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht wegen seiner wissenschaftlichen Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit. Der Ausschuss nimmt die nachrichtliche Übernahme in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz zur Kenntnis.“


Der Beschluss wird zur Kenntnis genommen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eintragung Bodendenkmal Neolithische Siedlung Kückhoven-Sittert (1505 KB)