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Fraktionsvorsitzender Kehren schlägt vor, die Änderung in Anlehnung an den zurzeit geltenden allgemein gehaltenen Wortlaut der entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung des Kreises vorzunehmen, wonach die aktuelle Regelung der Entschädigungsverordnung anzuwenden ist. Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erwidert hierzu, dass die Hauptsatzung der Stadt Erkelenz bzgl. der Entschädigungen auch von der Entschädigungsverordnung abweichende Bereiche beinhalte. Er schlägt deshalb vor, es bei der bisherigen Regelung und der als Beschlussvorlage vorliegenden Änderung zu belassen. Beschluss: „In Artikel
19 (Aufwandsentschädigung für stellv. Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende)
Absatz 3 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird das Wort
„mindestens“ durch die Worte „mehr als“ ersetzt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig (als Empfehlung
an den Rat) |
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