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Auszug - Änderung des Artikels 19 (3) Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz Anmerkung: Artikel 19 (3) der Hauptsatzung muss der aktuellen Fassung der Entschädigungsverordnung angepasst werden.  

 
 
1. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/056/2004 Änderung des Artikels 19 (3) Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzender Kehren schlägt vor, die Änderung in Anlehnung an den zurzeit geltenden allgemein gehaltenen Wortlaut der

Fraktionsvorsitzender Kehren schlägt vor, die Änderung in Anlehnung an den zurzeit geltenden allgemein gehaltenen Wortlaut der entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung  des Kreises vorzunehmen, wonach die aktuelle Regelung der Entschädigungsverordnung anzuwenden ist. Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erwidert hierzu, dass die Hauptsatzung der Stadt Erkelenz bzgl. der Entschädigungen auch von der Entschädigungsverordnung abweichende Bereiche beinhalte. Er schlägt deshalb vor, es bei der bisherigen Regelung und der als Beschlussvorlage vorliegenden Änderung zu belassen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 „In Artikel 19 (Aufwandsentschädigung für stellv. Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende) Absatz 3 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird das Wort „mindestens“ durch die Worte „mehr als“ ersetzt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis:

einstimmig (als Empfehlung an den Rat)