Bürgerinformationssystem
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz wird beschlossen. 2. Über die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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