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Techn. Beigeordneter Lurweg erläutert, dass durch die geänderte Leitentscheidung und die damit einhergehende Verzögerung der Inanspruchnahme der Dorfflächen durch den Tagebau generell die Frage nach für aufgrund der höheren Zeitdauer der Bewohnung in den Dörfern gegebenenfalls nötigen Immissionsschutzmaßnahmen an die Bezirksregierung Arnsberg zu stellen sei. Beschluss: „Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Frage nach für die noch bewohnten Umsiedlungsdörfer aufgrund der zeitlichen Verschiebung bedingt durch die Leitentscheidung 2021 erforderlichen Immissionsschutzmaßnahmen zu stellen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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