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Beschluss: „Dem Verein Pro Musica e. V. wird zur Durchführung der Konzerte im Rahmen des deutsch-polnischen Jugendaustausches ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.01.2022 nachzuweisen“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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