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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte hier. Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentliche Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  

 
 
4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 3.8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 61/570/2021 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte
hier. Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentliche Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 13 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, vorgetragenen Stellungnahmen, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentl. Belange 1. Änd. BBP 02.3_2 Oerather Mühlenfeld (236 KB)