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Beschluss: „Dem Antrag der Betreiber des Hotels Rheinischer Hof, Familie Elsner-Wink, Kölner Str. 18, Erkelenz, zur Nutzung des Erkelenzer Stadtwappens auf Fahnen, die an der Fassade des Hotels angebracht werden sollen, wird entsprochen. Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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