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Auszug - Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen am 13.09.2020  

 
 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 11.1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 10/088/2020 Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen am 13.09.2020
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„1. Es wird gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW festgestellt, dass

 

a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung, die im Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, nicht vorgekommen sind,

 

c) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung der Feststellung des Wahlergebnisses nicht vorliegen.

 

2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.

 

3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 13. September 2020 wird hiermit für gültig erklärt.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig