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Auszug - Antrag der SPD vom 12.06.2005 "Verkehrssituation im Bereich des Schulringes"  

 
 
4. Sitzung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.12.2005 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/277/2005 Antrag der SPD vom 12.06.2005 "Verkehrssituation im Bereich des Schulringes"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Ratsherr Musch nimmt Bezug auf den Antrag des SPD-Distriktes Erkelenz-Mitte vom 12

Ausschussvorsitzender Ratsherr Musch nimmt Bezug auf den Antrag des SPD-Distriktes Erkelenz-Mitte vom 12.06.2005. Zum Antrag „Hinweise auf kreuzenden Radverkehr“ verliest er sodann folgende Stellungnahme:

„Der Radweg entlang des Schulringes ist für beide Fahrtrichtungen freigegeben. In Höhe von Einmündungen wird er teilweise baulich fortgeführt, teilweise wurden aber auch Radfahrerfurten markiert.

 

Die Radwegesituation wird im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes eingehend geprüft werden. Die Untersuchung wird sich auch auf den Schulring erstrecken. Der o.a. Vorschlag wird dem beauftragten Ingenieurbüro mit der Bitte um Stellungnahme im Rahmen der Darstellung des Gesamt- bzw. Teilkonzepts vorgelegt werden.

 

Im Sinne einer einheitlichen und dauerhaften Lösung wird die Vorwegnahme einzelner Punkte als unverhältnismäßig angesehen. Ein dringender Handlungsbedarf im straßenverkehrsrechtlichen Sinne ist zurzeit nicht gegeben. Die erwähnten Einmündungen bilden keine Unfallhäufungspunkte. Nicht „zwingend geboten“ im Sinne der StVO ist die beantragte Beschilderung der Parkplatzausfahrten – unabhängig davon, dass bezüglich des Kreismusikschulparkplatzes die Kreisverwaltung zuständig ist. Die besagten Parkplätze sind mit Verbrauchermarktparkplätzen oder Mehrfamilienhausparkplätzen vergleichbar. Beim Verlassen der genannten Parkflächen gelten neben den allgemeinen Verhaltensvorschriften die gesteigerten Vorsichtsmaßnahmen nach §10 StVO, so dass bereits per Gesetz genügend Vorkehrungen zur Vermeidung von Unfällen getroffen wurden.“

 

Ausschussmitglied Ratsherr Mercks unterstreicht die Situation, dass der Radweg einseitig an der Straße verlaufe und in beiden Richtungen befahren werden müsse. Die betroffenen Wohnquartiere seien sehr bevölkerungsstark und damit auch die hier auftretenden Verkehrsströme. Die besondere Situation des Radweges sei für Ausfahrende nicht erkennbar. Wegen der derzeit vorhandenen widersprüchlichen Beschilderung und Regelung müsse die Stellungnahme der Verwaltung zurückgewiesen werden.

 

Stv. Ausschussmitglied Ratsherr Wendt ist der Auffassung, dass man anstelle von Schildern die Situation auch durch Fahrbahnmarkierungen darstellen und entschärfen könne.

 

Stv. Ausschussmitglied Ratsherr Steingießer hält den Vorschlag der Verwaltung, die Angelegenheit im Rahmen des VEP zu untersuchen, für richtig.

 

Als Résumé der verschiedenen Wortmeldungen kommt man schließlich überein, dass die Verwaltung schnellstmöglich durch die Aufstellung von Schildern bzw. durch Fahrbahnmarkierungen für eine Entschärfung der derzeitigen Situation sorgen solle.

 

(einstimmiger Beschluss – als Empfehlung an die Verwaltung)

 

Sodann berät der Ausschuss über den 2. Teil des Antrages des SPD-Distriktes Erkelenz-Mitte vom 12.06.2005 bezüglich der Ausweisung von verschiedenen Höfen als „verkehrsberuhigte Bereiche“. Hierzu verliest Ausschussvorsitzender Ratsherr Musch die folgende Stellungnahme der Verwaltung:

„Die Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen ist nach den Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 325/326 StVO nur in Wohngebieten mit überwiegender Aufenthaltsfunktion zulässig.

 

Garagenhöfe sind in keinem Fall als Wohngebiete zu klassifizieren. Zudem kommt dem Fahrzeugverkehr auch keine untergeordnete Bedeutung zu.

 

Im Interesse der Verkehrssicherheit verbietet sich auch das Spielen in Garagenhöfen, so dass eine Ausweisung der betreffenden Flächen als verkehrsberuhigte Bereiche bereits deshalb nicht in Betracht kommt.

 

Daneben erfüllen die genannten Garagenhöfe aber auch nicht die Vorgaben bezüglich der Gestaltung des Straßenraums und des Fahrbahnbelags.

 

Aus Ziffer III Nr. 5 der o.a. Verwaltungsvorschriften folgt mittelbar, dass verkehrsberuhigte Bereiche regelmäßig gepflastert sein müssen. Dementsprechend sind sämtliche verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet Erkelenz gepflastert. In den Garagenhöfen fehlt dieses prägende Merkmal eines verkehrsberuhigten Bereiches. Eine optische Abgrenzung zum Fahrbahnbelag der angrenzenden Straßen ist nicht gegeben.

 

Nach Ziffer III der o.a. Verwaltungsvorschriften müssten in verkehrsberuhigten Bereichen zudem Gestaltungselemente im Straßenraum vorhanden sein, die die überwiegende Aufenthaltsfunktion dieser Bereiche verdeutlichen. Entsprechende Gestaltungselemente , wie z.B. Pflanzbeete fehlen in den Garagenhöfen.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist die Ausweisung der betreffenden Garagenhöfe als verkehrsberuhigte Bereiche ausgeschlossen.“

 

Auf Vorschlag von Ausschussmitglied Sauerborn wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob im Bereich Bauxhof ein Spielstraßenschild oder eine entsprechende Schraffur aufgebracht werden könne.