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Stv. Ausschussmitglied Vieten enthält sich seiner Stimme wegen Befangenheit. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XV „In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XV „In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen/Ergänzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XV „In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, werden beschlossen. 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XV „In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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