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Beschluss: „Die Landstraße in Holzweiler ist zwischen Sportanlage und Ortseingang gemäß dem Lageplan mit der Nummer 696.3.201 durch einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu erweitern. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Erlangung des Grunderwerbs.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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