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Auszug - 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes zur 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
39. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 61/524/2020 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes zur 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stv. Ausschussmitglied Muckel erkundigt sich nach den geplanten Bauvorhaben. Technischer Beigeordneter Lurweg weist darauf hin, dass bisher nur eine erste Studie für die Errichtung eines Ärztehauses vorliegt. Konkrete Ansiedlungen können aktuell nicht benannt werden. Er erklärt auf Nachfrage, dass die Anlieferungsmöglichkeiten für die ansässigen Geschäfte und Einrichtungen erhalten bleiben.


Beschluss:

1. Die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen                                                                                      Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 3. Über den Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung