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Auszug - 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 5.3
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
A 61/483/2019 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„1. Die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg/Kuckum/Unter-/ Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich ist zu beteiligen.“                                                                                             


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_31_Änd_FNP_KKUOB_Anlage_Geltungsbereich (931 KB)