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Auszug - Nachträgliche Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Frühe Hilfen" beim Kreisjugendamt und die Fortführung des gemeinsamen Familienhebammendienstes / Aufstockung der Mittel ab 2020  

 
 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 10.2
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
0/51/237/2019 Nachträgliche Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Frühe Hilfen" beim Kreisjugendamt und die Fortführung des gemeinsamen Familienhebammendienstes / Aufstockung der Mittel ab 2020
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„a) Die Stadt Erkelenz tritt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den „Frühen Hilfen“ mit dem Kreis Heinsberg und den Stadtjugendämtern vom 26.07.2017 bei und genehmigt sie nachträglich.

 

b) Die Fehlbeträge, die sich aus den veränderten Landeszuweisungen ab 2020 jährlich in Höhe von 1.500 EUR ergeben, werden ausgeglichen und an das Kreisjugendamt Heinsberg überwiesen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig