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Amtsleiter Orth erläutert die planungsrechtlichen Hintergründe der 31. Änderung des Flächennutzungsplans. Ziel ist die Schaffung eines erweiterten Flächenangebotes für landwirtschaftliche Betriebe am Umsiedlungsstandort. Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat) : „1. Die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg/Kuckum/Unter-/ Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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