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Amtsleiter Orth erläutert die planungsrechtlichen Hintergründe zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans. Ziel ist die Anpassung der Gemeinbedarfsflächen an die fortgeschrittene Infrastrukturplanung. Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat) : „1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des wirksamen Flächennutzungsplanes berührt. 2. Die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen. 3. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt. 4. Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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