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Auszug - 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zum Änderungsentwurf sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB  

 
 
7. Sitzung des Braunkohlenausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Braunkohlenausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/481/2019 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Zustimmung zum Änderungsentwurf sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth erläutert die planungsrechtlichen Hintergründe zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans. Ziel ist die Anpassung der Gemeinbedarfsflächen an die fortgeschrittene Infrastrukturplanung.


Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat) :

„1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des wirksamen Flächennutzungsplanes berührt.

2.   Die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird                                   beschlossen.

3.      Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

4. Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_32_Änd_ FNP_KKUOB_Anlage Geltungsbereich (385 KB)