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Auszug - Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW hier: Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit einer Ablösezahlung an den Landesbetrieb Straßenbau NRW  

 
 
30. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 11.1
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/471/2019 Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW
hier: Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit einer Ablösezahlung an den Landesbetrieb Straßenbau NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„1.

Dem überplanmäßigen Aufwand beim Produktsachkonto 120101.522100 (Unterhaltungsaufwand – Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel) i. H. v. 31.240,00 €,

 

2.

der überplanmäßigen Auszahlung beim Produktsachkonto 120101.722100 (Unterhaltungsauszahlungen – Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel) i. H. v. 113.800,00 € und

 

3.

dem außerplanmäßigen Aufwand bzw. der außerplanmäßigen Auszahlung bei den Produktsachkonten 120101.559900/759900 (Sonstige Finanzaufwendungen/-auszahlungen Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel)  -  i. H. v. 14.800,00 €

 

wird gem. § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt.

 

Die Deckung des überplanmäßigen Aufwandes/der überplanmäßigen Auszahlung von insgesamt 46.040,00 € erfolgt durch Minderaufwendungen/-auszahlungen beim Produktsachkonto 16 01 00 – 537200/737200 (Allgemeine Umlagen an Gemeindeverbände)  von 30.000,00 € und durch Minderaufwendungen/- auszahlungen beim Konto 160100 – 534200/ 734200 (Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit) von 16.040,00 €.

 

Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 128.600,00 € erfolgt durch Minderauszahlungen  von 30.000,00 € beim Produktsachkonto 16 01 00 – 737200 (Allgemeine Umlagen an Gemeindeverbände) und durch Minderauszahlungen von 98.600,00 € beim Konto 160100 – 734200 (Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit).“

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig