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Auszug - Bebauungsplan Nr. III/2 "Kauler Weg", Erkelenz-Matzerath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. III/2 "Kauler Weg", Erkelenz-Matzerath, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
28. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 3.2
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 61/459/2019 Bebauungsplan Nr. III/2 "Kauler Weg", Erkelenz-Matzerath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. III/2 "Kauler Weg", Erkelenz-Matzerath, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes  Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, wird beschlossen.

 2.  Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan  Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, zu erarbeiten.

 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes  Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. III 2 Kauler Weg (3579 KB)