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Beschluss: „Die Stadt Erkelenz erteilt gemäß § 20 Abs. 5 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102) dem Schulamt für den Kreis Heinsberg die Zustimmung zur Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath mit Teilstandort Evangelische Grundschule Schwanenberg.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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