Bürgerinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung  

 
 
17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 25.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg berichtet wie folgt zum Thema Eisenbahnunterführung an der Mühlenstraße und Verlegung der Eisenbahnkreuzung Anton-Raky-Allee/Mühlenstraße:

 

Wie bereits mehrfach im Ausschuss diskutiert und mitgeteilt, zuletzt in der Sitzung am 15.11.2016, haben sich Stadt Erkelenz und die Deutsche Bahn AG, hier die DB-Netz AG, intensiv über die Planungsmöglichkeiten zur Erneuerung der Eisenbahnunterführung an der Mühlenstraße ausgetauscht. Das letzte Gespräch fand am 02. März diesen Jahres statt, um die möglichen Zeitabläufe hinsichtlich der Problematik einer Förderung im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf der von der DB AG vorgesehen Erneuerungsmaßnahme und einer möglichen Gesamtplanung abzustimmen. Dabei war schon erkennbar, dass die DB AG auf Grund des baulichen Zustandes der alten Unterführung in Handlungsdruck gerät und mögliche Zeitschienen für eine große Lösung mit Fördermitteln auseinanderlaufen.

 

Die Deutsche Bahn AG teilt nun per Mail vom 18.04.2017 mit:

„Die bestehende Eisenbahnüberführung Mühlenstraße ist im jetzigen Zustand bis max. 2020 sicher befahrbar. Vor diesem Hintergrund ist folgender Planungsablauf unabdingbar:

  •   Erarbeitung der Plangenehmigungsunterlagen bis Anfang 2018
  •   Einreichung Plangenehmigungsantrag Mai 2018
  •   Voraussichtliche Plangenehmigung Juli 2019
  •   Entwurfsplanung und Ausschreibung bis Feb. 2020
  •   Vergabe der Bauleistungen bis Juli 2020
  •   Einbau Hilfsbrücken bis Nov. 2020


Für die intensiv diskutierte große Lösung (Erneuerung der Kreuzung in anderer Lage und Verfüllung der bestehenden Kreuzung) ist eine genehmigte Planung seitens des Eisenbahn-Bundesamtes als Grundlage für den Förderantrag notwendig. Nach dem oben skizzierten Szenario könnte ein Förderantrag frühestens in 2020 gestellt werden. Inwieweit aufgrund der ungewissen Randbedingungen überhaupt eine Förderung in Frage käme, erscheint höchst ungewiss. Selbst wenn die zwingend notwendige Vorfinanzierung der Planung für die große Lösung durch die Stadt Erkelenz infolge einseitigem Verlangen nach EKrG gegeben wäre, ist aufgrund der terminlichen Randbedingungen die große Lösung ohne erhebliche bestandssichernde Maßnahmen, welche ebenfalls zu Lasten der Stadt vorzunehmen wären, nicht realisierbar.
Zur Wahrung der sicheren Abwicklung des Eisenbahnverkehrs werden wir umgehend die Erneuerung der Kreuzung in vorhandener Lage und vorhandenen lichten Abmessungen beplanen lassen. Die Ausgestaltung des Straßenprofils kann innerhalb der bestehenden Abmessung frei gewählt werden. Selbstverständlich werden wir die Planungen in enger Abstimmung mit Ihren zuständigen Ämtern betreiben.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind damit klare Verhältnisse für die weiteren Planungsschritte geschaffen. Eine Umsetzung der geplanten großen Lösung ist nicht mehr möglich. Die Verwaltung wird den weiteren Planungsablauf bei der Deutschen Bahn AG begleiten und im Anschluss daran überlegen, welche ergänzenden Planungsmöglichkeiten sich im Umfeld der alten Fußgängerunterführung und im Verlauf der Anton-Raky-Allee ergeben.