Gegenüber dem Finanzamt Erkelenz zu erklären, dass der neue § 2 b UStG erst ab dem 01.01.2021 zur Anwendung kommt.
Zum reibungslosen Übergang auf den neuen § 2 b UStG zwischenzeitlich sämtliche organisatorischen und personellen Änderungen sowie Änderungen in der Finanzsoftware vorzubereiten und zu treffen.“