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Auszug - Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW  

 
 
14. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 14/083/2016 Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtkämmerer Schmitz gibt grundsätzliche Erläuterungen zur Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2015.


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1)

Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2015, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass

 

 

1.

der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

 

2.

die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

 

3.

die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;

 

 

4.

der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

2)

Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.

 

3)

Der Jahresüberschuss von 79.462,36 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Jahresabschluss 2015 mit Anlagen (1281 KB)