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Auszug - Antrag der Fraktion Freie Wähler - UWG Erkelenz zur Einrichtung eines Bergbauschadenskatasters vom 16.03.2015  

 
 
2. Sitzung des Braunkohlenausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Braunkohlenausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/324/2015 Antrag der Fraktion Freie Wähler - UWG Erkelenz zur Einrichtung eines Bergbauschadenskatasters vom 16.03.2015
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert kurz den Antrag und gibt die Reihenfolge der Vorträge vor.

 

1) Herr Poth, RWE Power AG, trägt als erster Referent anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Rückfragen beziehen sich insbesondere auf Grundwasserabsenkungen und –wiederanstiege und daraus folgende Hebungen und Senkungen des Bodens, welche bedingt durch Tagebau Garzweiler und Zeche Sophia Jacoba heute bereits den Großteil des Stadtgebiets umfasse. Herr Poth erklärt, dass er von keinen neuen Schadensgebieten in Zukunft ausgehe.

Weiter wird erklärt, dass es keine Verschwiegensheitsklausel bei Bergschädenregulierungen gebe und keine Versauerung des Bodes bei Wiederanstieg des Grundwassers zu erwarten sei. In Einzelfällen könne ein Totalabriss von Gebäuden mit Bergschaden notwendig werden. Weiterhin wird erklärt, dass Bergschadensregulierungen seitens RWE Power auch nach Beendigung des Braunkohlenabbaus durchgeführt werde.

 

2) Herr Dr. Baglikov, Verband bergbaugeschädigter Grund- und Hauseigentümer e. V. (VBGH), berichtet ebenfalls anhand einer Power-Point-Präsentation. Eine parzellenscharfe Darstellung der Bergschäden schließe er aus Datenschutzgründen aus, da dies auch Einfluss auf den Verkaufswert von dieser und angrenzenden Immobilien habe. Auch werde mit den Daten, welche bei Bergschadensvermutung von der Stadt Erkelenz an den VBGH zur Terminkoordinierung einer kostenlosen, technischen Vorprüfung gemeldet würden, sensibel umgegangen und keinem Dritten zur Verfügung gestellt.

 

In der anschließenden Diskussion zur Beweislastumkehr bei Braunkohlentagebauschäden merkt Ausschussvorsitzender Merkens an, dass die Zuständigkeit des Bundesberggesetzes nicht bei der Stadt Erkelenz liege.

 

Herr Poths bestätigt auf Nachfrage, dass Bergschäden in den von Umsiedlung betroffenen Gebieten genauso behandelt würden wie anders verortete Bergschäden.

 

3) Herr Deller, der als dritter Referent vorträgt, ist Vorsitzender der Anrufungsstelle Bergschäden Braunkohle NRW, welche nun in Grevenbroich angesiedelt sei. Ziel der Anrufungsstelle sei es, zwischen den Interessen möglicher bergbaubetroffenen Schadensbesitzern und RWE zu vermitteln. Von den ca. 160 behandelten Fällen der Anrufungsstelle seien sechs Fälle auf Erkelenzer Stadtgebiet verortet. In ca. 30 % der Fälle werde eine für den Eigentümer positive Regelung erwirkt. Herr Deller erklärt, dass es keine Verschwiegenheitsklausel in Regulierungsverträgen mit der RWE Power AG bei Fällen in der Anrufungsstelle gebe.

 

Die mehrfach geäußerte Bitte, die Power-Point-Vorträge zur Verfügung zu stellen wird bejaht. Die Vorträge sind unter ‚Informationsmaterialien zum Herunterladen‘ im Bereich Tagebau Garzweiler II im Internet herunterladbar.

 

Ausschussmitglied Engels erklärt, dass er sich eine kleinmaßstäbige Übersichtskarte und Informationsmaterial zu Bergschäden auf der Internetseite der Stadt Erkelenz wünsche.

 

Ausschussmitglied Pütz sieht eine Möglichkeit einer kartografischen Darstellung, die sowohl dem Datenschutz als auch Transparenzbestrebungen gerecht werde.


Beschluss:

„Dem Antrag auf Errichtung eines Bergbauschadenskatasters wird nicht gefolgt. Die Verwaltung wird beauftragt für die Internetseite der Stadt Erkelenz eine Rubrik Bergschadensvermutung durch Grundwasserabsenkung zu entwickeln, die unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen weiterführende Hinweise sowie Adressen und Links aufführt, die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern im Fall einer Bergschadensvermutung weiterhelfen und wo diese auch weiterreichende Informationen von Dritten erhalten, um so zur Verbesserung der Transparenz und des Informationsstandes beizutragen. Sobald das Fachinformationssystem Rheinisches Revier, dass unter der Koordination des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MEIMH NRW) erarbeitet wird, fertiggestellt und für die Öffentlichkeit freigegeben ist, wird ein entsprechender Link hierzu erfolgen.“


Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 6 Enthaltungen