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Ausschussvorsitzender Tüffers erläutert den Sachverhalt, insbesondere auch die Ortslage. Im Bereich der Einmündung des Stichweges – nördlich des Kindergartens in der Straße „In der Schlei“ – solle eine Hinweisbeschilderung und/oder eine Straßenmarkierung darauf hinweisen, dass dort die Regelung „rechts vor links“ gelte.
Nach Diskussion fasst der Bezirksausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Schwanenberg bittet die Verwaltung, im Bereich der Einmündung des unmittelbar nördlich des Kindergartens gelegenen Weges in die Straße „In der Schlei“, eine Beschilderung zu installieren, die auf die Regelung „rechts vor links“ hinweist.
Auf jeden Fall soll dort eine entsprechende Straßenmarkierung aufgebracht werden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anschließend trägt Ausschussvorsitzender Tüffers vor, dass es in Ergänzung des Tagesordnungspunktes bezüglich der Nutzung der Straße „In der Schlei“ weiteren Beratungsbedarf gebe, weil er als Vorsitzender des Bezirksausschusses von Betroffenen angesprochen worden sei, die sich über die verkehrliche Situation beschwert hätten. Bekanntlich handele es sich um einen ehemaligen Wirtschaftsweg, der von der Landwirtschaft als Weg in die Feldgemarkung genutzt werde.
Auf der anderen Seite gäbe es dort nun eine Wohnbebauung mit Familien mit kleinen Kindern, die die Straße „In der Schlei“ auch zum Spielen nutzen würden. Die Straße sei mittlerweile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 Stundenkilometer ausgeschildert. Nach Ansicht von Anwohnern/innen hielte sich die Landwirtschaft – insbesondere zur Erntezeit – hieran nicht, weswegen Anwohner/innen teilweise – so die Beschwerde der Landwirtschaft – so parken würden, das landwirtschaftliche Maschinen die Straße nicht mehr passieren könnten. Er sehe hier auf Anhieb auch keine einfache Lösung.
Stv. Ausschussvorsitzender Przibylla ist der Auffassung, dass man mit dem Ortslandwirt und den Anliegern reden solle. Dies kann sich auch Ausschussvorsitzender Tüffers vorstellen.
Im Anschluss diskutiert der Ausschuss intensiv über mögliche Lösungsansätze, u. a. über die Frage, ob ein Halteverbot außerhalb der angezeigten Parkbuchten angeordnet werden müsse bzw. ob dieses bereits bestehe. Schließlich wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Schwanenberg beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Lösung der Problematik gegeben sind bzw. ob das Parken auf die vorhandenen angezeichneten Parkbuchten beschränkt werden kann, damit der landwirtschaftliche Verkehr fließen kann.
Sollte das Parken nur in den angezeichneten Parkbuchten erlaubt sein, so solle eine verstärkte Überprüfung von Verstößen durch das Rechts- und Ordnungsamt, vor allem in Zeiten starker landwirtschaftlicher Verkehrsnutzung (Ernte), erfolgen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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