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Auszug - Zuschuss zur Veröffentlichung der Baux-Chronik durch den Heimatverein der Erkelenzer Lande e.V.  

 
 
2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/284/2015 Zuschuss zur Veröffentlichung der Baux-Chronik durch den Heimatverein der Erkelenzer Lande e.V.
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt vor, dass der Stadtschreiber (1544-1558) und Bürgermeister (1562/63) der Stadt Erkelenz, Mathias Baux, in den Jahren um 1540/50 eine umfassende Chronik der Stadt Erkelenz und des Landes Geldern erstellt und diese einen besonderen Wert für die Stadt Erkelenz habe.

 

In einem gemeinsamen Projekt des Heimatvereins der Erkelenzer Lande e. V. und der Universität Mannheim soll diese Chronik in einer vollständigen Ausgabe   für Forschung und Öffentlichkeit erschlossen werden. Geplant sei eine Ausgabe, die Original, hochdeutsche Übertragung und Kommentar biete.

 

Mit einem erheblichen wissenschaftlichen Aufwand würde damit eine Ausgabe der ältesten und bedeutendsten Geschichtsquelle der Stadt Erkelenz erstellt.

 

Die wissenschaftliche Aufarbeitung und Drucklegung würde zwei Jahre Zeit in Anspruch nehmen.

 

Die Kosten lägen bei rund 21.000 Euro, zu denen die Universität Mannheim ca. 8.500 Euro einbringen würde. Ferner würden Druckkosten von ca. 30.000 € entstehen.

 

Er schlägt dem Ausschuss vor, dem Heimatverein einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € für die Edition, Übersetzung und Annotation der Erkelenzer Chronik des Mathias Baux zu gewähren.


Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Dem Heimatverein der Erkelenzer Lande e.V. wird zur Edition, Übersetzung und Annotation der Erkelenzer Chronik des Mathias Baux ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € gewährt. Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig