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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2013, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
2) Gleichzeitig wird nach § 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass
3) Der Gesamtjahresfehlbetrag von 107.671,61 € wird aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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