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Auszug - Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen" vom 17.12.2008  

 
 
4. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
0/51/168/2014 Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen" vom 17.12.2008
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen tritt zum 01.11.2014 in Kraft.

 

Die Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Erkelenz für die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 17.12.2008 tritt mit Ausnahme der Häuser Bauxhof 35 und 36, für die die Satzung bis zum 31.01.2014 gilt, mit Ablauf des 31.10.2014 außer Kraft.“


Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme