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Tagesordnung - 6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 30.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2017 und des Teilfinanzplanes 2017-2020 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/190/2016  
Ö 3  
Finanzielle Ausgestaltung der Kindertagespflege hier: Erhöhung der Entgelte für die Tagespflegeeltern  
Enthält Anlagen
0/51/191/2016  
Ö 4  
Zuschuss für die Kath. Kirchengemeinde St. Christkönig für die Kindertagesstätten Borschemich (neu) und Holzweiler  
0/51/197/2016  
Ö 5  
Projekt Schulbauernhof der Peter-Jordan-Schule und des Caritasverbandes Heinsberg im Bereich Schulsozialarbeit  
0/51/192/2016  
Ö 6  
Eröffnung einer zweiten Gruppe in der Kindertagesstätte Schulring / vormals Pestalozzischule  
0/51/193/2016  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 08.05.2016 zur regelmäßigen Elternbefragung zu Öffnungszeiten in den städtischen Kindertagesstätten  
Enthält Anlagen
0/51/198/2016  
Ö 8  
Ferienspiele 2017  
0/51/194/2016  
Ö 9  
Antrag der Pfadfinder Erkelenz vom 20.03.2016 auf Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von zwei Zelten  
0/51/195/2016  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Der DPSG Siedlung Erkelenz wird für die Neuanschaffung zweier Schlafzelte ein Zuschuss in Höhe von 1/3 der anzuerkennenden Kosten, von 393,30 Euro gewährt. Die zweckgebundene Nutzungsdauer wird auf fünf Jahre festgelegt.“

   
    30.11.2016 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Der DPSG Siedlung Erkelenz wird für die Neuanschaffung zweier Schlafzelte ein Zuschuss in Höhe von 1/3 der anzuerkennenden Kosten, von 393,30 Euro gewährt. Die zweckgebundene Nutzungsdauer wird auf fünf Jahre festgelegt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 10  
Antrag der Ev. Kirchengemeinde vom 10.06.2016 auf Gewährung eines Zuschusses zur Herrichtung eines Computerraums  
0/51/196/2016  
N 1     (nichtöffentlich)