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Tagesordnung - 11. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 11. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 23.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Angelegenheit/en aus der 4. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 15.03.2011      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2009 gemäß Paragraph 101 i. V. m. Paragraph 96 Abs. 1 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/039/2011  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach Paragraph 101 GO NRW festgestellt, dass

 

1.      der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt;

 

2.      die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

3.      die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen;

 

4.      der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

Der Jahresüberschuss von 1.668.968,80 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“

   
    23.03.2011 - Hauptausschuss
    Ö 2.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Der von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach Paragraph 101 GO NRW festgestellt, dass

 

  1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt;

 

  1. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

  1. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen;

 

  1. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

Der Jahresüberschuss von 1.668.968,80 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009 (2249 KB)      
   
    30.03.2011 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Der von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach Paragraph 101 GO NRW festgestellt, dass

 

  1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt;

 

  1. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

  1. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen;

 

  1. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

Der Jahresüberschuss von 1.668.968,80 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009 (2249 KB)      
Ö 2.2  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß Paragraph 96 Abs. 1 GO NRW  
A 14/040/2011  
Ö 3  
Angelegenheit/en aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 22.03.2011      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß Paragraph 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß Paragraph 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/191/2011  
Ö 4  
Umsetzung der Ergebnisse aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe "Sparen" hier: Produktbereich 03; Produkte 04 01 00 und 04 06 00 und Produkt 16 02 00  
A 20/188/2011  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Erkelenz Stadtbezirke: 01 (Erkelenz), 02 (Gerderath), 05 (Granterath), 08 (Venrath)  
Enthält Anlagen
A 30/116/2011  
Ö 6  
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz: Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 - "Gerechtigkeit für die kommunale Familie: Rot-Grüne Landesregierung muss die Benachteiligung des ländlichen Raums zurücknehmen"  
Enthält Anlagen
A 10/457/2011  
Ö 7  
Information der Bürger über ihre satzungsgemäßen Pflichten zur Durchführung der Räum- und Streupflicht (Anmerk.: Auf Antrag der Fraktion Allianz 2010 vom 24.01.2011 soll über Art und Weise der Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre satzungsbedingten Winterdienstpflichten beraten werden.)  
Enthält Anlagen
A 30/117/2011  
Ö 8  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 12.01.2011 - 01.03.2011  
Enthält Anlagen
A 20/187/2011  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 9.1     (nichtöffentlich)      
N 9.2     (nichtöffentlich)