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Tagesordnung - 10. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 10. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses
Gremium: Bau- und Betriebsausschuss
Datum: Do, 09.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung      
Ö 2  
Mitteilungen über laufende Baumaßnahmen      
Ö 3  
Beratung über die Durchführung von Hochbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 3.1  
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Kückhoven  
A 63/187/2010  
Ö 4  
Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 4.1  
Kanalsanierung und Straßenerneuerung Rosenstraße und Teilabschnitt der Glück-auf-Straße in Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über Art und Umfang der Maßnahme (Anmerk.: Beschluss über Art und Umfang der Maßnahme)  
A 66/229/2010  
Ö 4.2  
Kanal- und Straßenbau "Schwarzer Weg", Erkelenz-Matzerath hier: Beschluss über Art und Umfang der Maßnahme  
A 66/232/2010  
Ö 5  
Angelegenheiten des Abwasserbetriebes      
Ö 5.1  
6. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städt. Abwasserbetrieb  
Enthält Anlagen
A 20/181/2010  
Ö 5.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2011 mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht  
Enthält Anlagen
A 20/018/2010  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

(als Empfehlung an den Rat):

 

„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2011 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.407.268 EUR

 

b) die Erträge auf

10.549.806 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

5.919.570 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

9.104.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.392.570 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan 2011 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

   
    09.12.2010 - Bau- und Betriebsausschuss
    Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2011 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.407.268 EUR

 

b) die Erträge auf

10.549.806 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

5.919.570 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

9.104.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.392.570 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

Der Wirtschaftsplan 2011 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    15.12.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 11.3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.08.2009 (GV. NRW. S. 438), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2011 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.407.268 EUR

 

b) die Erträge auf

10.549.806 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

5.919.570 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

9.104.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.392.570 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

Der Wirtschaftsplan 2011 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2011 (367 KB)      
Ö 5.3  
Feststellung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschl. eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2010 - 2014  
Enthält Anlagen
A 51/107/2010  
Ö 5.4  
Erlass der Satzung gem. § 61 a Landeswassergesetz NRW  
Enthält Anlagen
A 66/230/2010  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 3.2     (nichtöffentlich)      
N 3.3     (nichtöffentlich)      
N 3.4     (nichtöffentlich)      
N 3.5     (nichtöffentlich)      
N 3.6     (nichtöffentlich)      
N 3.7     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 4.2     (nichtöffentlich)