Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat):
„1.Über die während der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1000.2/1 „Am Dorf“,
Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und
privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der
Öffentlichkeit- beigefügten
Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der
Öffentlichkeit -ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am
Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird unter Berücksichtigung dieser
Beschlüssegemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen.“
08.12.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage- Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
„1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage- Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
„1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage- Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“