Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„Der GdG St. Maria und Elisabeth wird für die
Anschaffung der aufgeführten Einrichtungsgegenstände für die „Alte
Schule“ in Katzem ein Zuschuss in Höhe von 1/3 der anerkannten Kosten,
höchstens 303,33 € gewährt.“