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Tagesordnung - 28. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 28. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 28.01.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Informationen über Sitzungen (öffentlicher Teil)      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 27.01.2009      
Ö 3.1  
Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen
Enthält Anlagen
A 80/041/2009  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2009 bis 2011.

 

1.         03.05.2009                         Fahrradfrühling (verkaufsoffener Sonntag)

2.         21.05., 23./24.05.2009      58. Reit- und Springturnier

3.         11.06. bis 15.06.2009       Lambertusmarkt

4.         21.06.2009                         12. west city Lauf

5.         05.07.2009                         18. Niederrheinischer Radwandertag

6.         06.07. bis 30.08.2009       23. SommerKunstAkademie

7.         23.08.2009                         14. Intern. Grenzlandrallye

8.         11.09. bis 14.09.2009       Burgkirmes

9.         27.09.2009                         Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag)

10.    03./04.10.2009                   11. Bauernmarkt, Hohenbusch

11.    25.10.2009                         Veranstaltung mit verkaufsoffenem Sonntag

12.    Dezember 2009                 Veranstaltung(en) Weihnachtsmarkt/Adventsmarkt.

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

§         (Über)regionaler Charakter

§         Alleinstellungsmerkmale

§         Besucherzahlen

§         zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

§         Imagefaktor

§         Bereitschaft zur gemeinsamen der Veranstaltungsziele und –inhalte

§         Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres,             spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin

§         Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein

     

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die

Stadt Erkelenz erfolgen

 

§         Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für

      Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung,           Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

§         Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

§         Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige,     Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.

§         Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten            bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige    Veranstaltung

§         Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal,   Material)

§         Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten,          öffentlichen Flächen etc.

§         Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter:            Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

§         Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

§         Berücksichtigung in der Broschüre „Veranstaltungs-Tipps“

§         Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

§         Ankündigung auf dem Parkleitsystem

§         Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

§         Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

   
    27.01.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 3 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Ergänzter Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2009 bis 2011.

 

1.         03.05.2009                         Fahrradfrühling (verkaufsoffener Sonntag)

2.         21.05., 23./24.05.2009      58. Reit- und Springturnier

3.         11.06. bis 15.06.2009       Lambertusmarkt

4.         21.06.2009                         12. west city Lauf

5.         05.07.2009                         18. Niederrheinischer Radwandertag

6.         06.07. bis 30.08.2009       23. SommerKunstAkademie

7.         23.08.2009                         14. Intern. Grenzlandrallye

8.         11.09. bis 14.09.2009       Burgkirmes

9.         27.09.2009                         Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag)

10.    03./04.10.2009                   11. Bauernmarkt, Hohenbusch

11.    25.10.2009                         Veranstaltung mit verkaufsoffenem Sonntag

12.    Dezember 2009                 Veranstaltung(en) Weihnachtsmarkt/Adventsmarkt.

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

§         (Über)regionaler Charakter

§         Alleinstellungsmerkmale

§         Besucherzahlen

§         zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

§         Imagefaktor

§         Bereitschaft zur gemeinsamen der Veranstaltungsziele und –inhalte

§         Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres,             spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin

§         Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein

     

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die

Stadt Erkelenz erfolgen

 

§         Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für

      Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung,           Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

§         Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

§         Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige,     Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.

§         Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten            bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige    Veranstaltung

§         Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal,   Material)

§         Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten,          öffentlichen Flächen etc.

§         Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter:            Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

§         Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

§         Berücksichtigung in der Broschüre „Veranstaltungs-Tipps“

§         Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

§         Ankündigung auf dem Parkleitsystem

§         Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

§         Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

 

 

Ergänzte Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss und Rat:

Über das konkrete Veranstaltungskonzept und Programm der Veranstaltungen zu 11. und 12. ist in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 24.03.2009 konkreter zu berichten.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig (15 Ja-Stimmen)

Abstimmungsergebnis: einstimmig (15 Ja-Stimmen)

   
    28.01.2009 - Hauptausschuss
    Ö 3.1 - geändert beschlossen
    Beschluss: (als Empfehlung den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2009 bis 2011.

 

1.         03.05.2009                         Fahrradfrühling (verkaufsoffener Sonntag)

2.         21.05., 23./24.05.2009      58. Reit- und Springturnier

3.         11.06. bis 15.06.2009       Lambertusmarkt

4.         21.06.2009                         12. west city Lauf

5.         05.07.2009                         18. Niederrheinischer Radwandertag

6.         06.07. bis 30.08.2009       23. SommerKunstAkademie

7.         23.08.2009                         14. Intern. Grenzlandrallye

8.         11.09. bis 14.09.2009       Burgkirmes

9.         27.09.2009                         Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag)

10.    03./04.10.2009                   11. Bauernmarkt, Hohenbusch

11.    25.10.2009                         Veranstaltung mit verkaufsoffenem Sonntag

12.    Dezember 2009                 Veranstaltung(en) Weihnachtsmarkt/Adventsmarkt.

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

§         (Über)regionaler Charakter

§         Alleinstellungsmerkmale

§         Besucherzahlen

§         zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

§         Imagefaktor

§         Bereitschaft zur gemeinsamen der Veranstaltungsziele und –inhalte

§         Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres,             spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin

§         Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein

     

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die

Stadt Erkelenz erfolgen

 

§         Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für

      Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung,           Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

§         Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

§         Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige,     Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.

§         Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten            bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige    Veranstaltung

§         Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal,   Material)

§         Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten,          öffentlichen Flächen etc.

§         Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter:            Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

§         Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

§         Berücksichtigung in der Broschüre „Veranstaltungs-Tipps“

§         Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

§         Ankündigung auf dem Parkleitsystem

§         Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

§         Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

Ergänzung: Über das Veranstaltungskonzept und Programm der Veranstaltungen zu 11. und 12. ist in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung konkreter zu berichten.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ö 4  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 26.11.2008 bis 13.01.2009  
Enthält Anlagen
A 20/125/2009  
Ö 5  
Zusatzpunkt: Bestellung einer weiteren Schriftführerin (Der Zusatzpunkt wurde in der Sitzung aufgenommen.)  
A 10/952/2009  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 4.2     (nichtöffentlich)      
N 4.3     (nichtöffentlich)      
N 4.4     (nichtöffentlich)      
N 4.5     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)