Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)
„ 1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene
8. Änderung gem. § 13 Abs. 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath- Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven berührt.
2.
Die Aufstellung der 8. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgelegten und erläuterten
Entwurf der 8. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath,
Pesch, Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m.
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu
beteiligen.“