Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)
Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat)
„1.Für die von
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Anregungen zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer
öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage beigefügten
Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2.Der
Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Atelierstraße), Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses
auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
08.04.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 8.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße),
Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater
Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte ist
unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen
09.04.2008 - Hauptausschuss
Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 8.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße),
Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater
Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, ist
unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 8.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße),
Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung
dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.“