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Tagesordnung - 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
Datum: Mi, 09.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:19 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Klimaschutz und Umwelt      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Mitteilungen über lfd. Baumaßnahmen      
Ö 4  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 09.08.2022: Antrag zur Erstellung eines Hitzeaktionsplanes für die Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 10/234/2022  
Ö 5  
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.09.2022: Antrag Zero-Waste - für eine saubere Stadt  
Enthält Anlagen
A 10/235/2022  
Ö 6     Angelegenheiten Hochbauamt      
Ö 6.1  
Erweiterung Kita-Gebäude Zehnthofweg hier: Baubeschluss  
A 63/352/2022  
Ö 7     Angelegenheiten kaufmännische Betriebsleitung      
Ö 7.1  
Enthält Anlagen
Abwassergebührenkalkulation 2023, einschl. Änderung der Entwässerungssatzung  
Enthält Anlagen
A 20/587/2022  
Ö 7.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2023 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2022 bis 2026  
Enthält Anlagen
A 20/588/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.332.186 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

   9.969.671 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

15.021.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

18.827.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 12.027.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.675.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms für die Jahre 2022 2026, beschlossen.“

 

   
    09.11.2022 - Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt
    Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.332.186 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

   9.969.671 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

15.021.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

18.827.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 12.027.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.675.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms für die Jahre 2022 2026, beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    14.12.2022 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

11.332.186 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

   9.969.671 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

15.021.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

18.827.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 12.027.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.675.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms für die Jahre 2022 2026, beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

Ö 7.3  
Zustimmung zu außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme A 11020113 - Erkelenz, Westpromenade/Grünring  
A 20/597/2022  
N 1     (nichtöffentlich)