Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):
„Das Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Gewerbeansiedlung und die künftige Gewerbeflächenentwicklung als städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“