Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Der Rat der Stadt Erkelenz
ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres
Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer
Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer
sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und
benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese
Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten
Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen
Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner
rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder
Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus
fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in
Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden,
Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung
anzuschließen.“
05.12.2005 - Ausschuss für Umweltschutz und Soziales
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss
und Rat):
„Der Rat der Stadt Erkelenz ist
sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres
Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer
Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer
sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und
benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese
Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten
Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen
Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner
rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder
Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus
fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in
Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden,
Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung
anzuschließen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
07.12.2005 - Hauptausschuss
Ö 6.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung
an den Hauptausschuss und Rat):
„Der Rat der Stadt Erkelenz
ist sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres
Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer
Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer
sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und
benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese
Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten
Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen
Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner
rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder
Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus
fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in
Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden,
Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung
anzuschließen.“
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: 14
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
14.12.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Der Rat der Stadt Erkelenz ist
sich bewusst, dass in unserer Gesellschaft Menschen auf Grund ihres
Geschlechtes, ihrer Religion, ihrer Nationalität oder Herkunft, ihrer
Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer
sozialen Stellung oder ihrer persönlichen Umstände ausgegrenzt und
benachteiligt werden. Der Rat der Stadt Erkelenz stellt fest, dass diese
Diskriminierung im Widerspruch zu dem im Artikel 1 Grundgesetz garantierten
Schutz der Menschenwürde und dem im Artikel 3 Grundgesetz enthaltenen
Gleichbehandlungsgebot steht und verpflichtet sich daher, im Rahmen seiner
rechtlichen Möglichkeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jeder
Art von Diskriminierung in der Stadt Erkelenz entgegenzuwirken. Darüber hinaus
fordert der Rat der Stadt Erkelenz, alle Erkelenzer Bürger/innen sowie alle in
Erkelenz ansässigen oder tätigen Unternehmen, Betriebe, Behörden,
Institutionen, Vereine und Verbände auf, sich dieser Selbstverpflichtung
anzuschließen.“