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Tagesordnung - 35. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 35. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 05.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4  
Energiebericht 2018  
Enthält Anlagen
III/085/2019  
Ö 5     Angelegenheiten - kaufmännische Betriebsleitung      
Ö 5.1  
Bestellung eines stellvertretenden technischen Betriebsleiters für den Städtischen Abwasserbetrieb Erkelenz  
A 20/477/2019  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Abwassergebührenkalkulation 2020  
Enthält Anlagen
A 20/478/2019  
Ö 5.3  
Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2020 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2019 bis 2023  
Enthält Anlagen
A 20/479/2019  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2020  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.640.266 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.573.915 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

5.311.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

8.687.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.134.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.548.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2019 - 2023 beschlossen.“

 

   
    05.11.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2020  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.640.266 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.573.915 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

5.311.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

8.687.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.134.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.548.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2019 - 2023 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

   
    11.12.2019 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

I.

der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen  Abwasserbetriebes  Erkelenz  für  das  Wirtschaftsjahr  2020  wie folgt  festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.640.266 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.573.915 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

5.311.000 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

8.687.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.134.000 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.548.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt;

 

 

II.

 

die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2019 - 2023 beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2020 einschl. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2019 bis 2023 (219 KB)      
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 2.1     (nichtöffentlich)