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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 29.11.2018 |
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Ö 2.1 |
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Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen |
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A 40/367/2018 |
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Ö 2.2 |
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Gewährung eines Zuschusses an die Vereinsgemeinschaft Granterath zur 900-Jahr-Feier Granterath |
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A 40/368/2018 |
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Ö 2.3 |
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Gewährung eines Zuschusses an den Heimatverein der Erkelenzer Lande e.V. zur Herausgabe des 31. Bandes der Schriftenreihe |
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A 40/369/2018 |
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Ö 2.4 |
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Gewährung eines Zuschusses an den Förderverein Hohenbusch e.V. zur Erstellung eines Schachfeldes auf Haus Hohenbusch |
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A 40/370/2018 |
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Ö 2.5 |
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Gewährung eines Zuschusses an den Förderverein Hohenbusch e.V. zur Herausgabe der Neuauflage der Publikation "Lebensraum Hohenbusch" |
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A 40/371/2018 |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.12.2018 |
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Ö 3.1 |
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Aufstellung des Teilergebnisplanes 2019 und des Teilfinanzplanes 2020-2022 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" |
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0/51/219/2018 |
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Ö 4 |
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Angelegenheit/en aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 11.12.2018 |
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Ö 4.1 |
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Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.09.2018
hier: Überprüfung der Ampelanlagen in Erkelenz |
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A 30/215/2018 |
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Ö 4.2 |
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27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss |
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A 61/442/2018 |
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Ö 4.3 |
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Bebauungsplan Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/443/2018 |
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Ö 4.4 |
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26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss |
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A 61/444/2018 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwnenberg, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. - Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, wird hiermit beschlossen.
- Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
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11.12.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 6.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwnenberg, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. - Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, wird hiermit beschlossen.
- Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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13.12.2018 - Hauptausschuss |
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Ö 4.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwnenberg, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, wird hiermit beschlossen. 3.Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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18.12.2018 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 9.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwnenberg, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, wird hiermit beschlossen. 3.Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 4.5 |
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Bebauungsplan Nr. 1200.5/1 "In der Schlei Ost", Erkelenz-Schwanenberg
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/445/2018 |
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Ö 4.6 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV "Golkrather Bruch", Stadtbezirk Golkrath
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/447/2018 |
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Ö 4.7 |
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3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/448/2018 |
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Ö 4.8 |
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Dorfinnenentwicklungskonzept Holzweiler
hier: Das Dorfinnenentwicklungskonzept für Holzweiler soll als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als Grundlage für weitere Dorfentwicklungsplanungen und Maßnahmen beschlossen werden. |
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A 61/450/2018 |
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Ö 5 |
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Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Schulausschusses am 12.12.2018 |
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Ö 5.1 |
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Namensgebung für die Gemeinschaftsgrundschule Gerderath mit Teilstandort Evangelische Grundschule Schwanenberg |
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A 40/372/2018 |
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Ö 5.2 |
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Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath mit Teilstandort Evangelische Grundschule Schwanenberg |
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A 40/373/2018 |
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Ö 5.3 |
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Klassenbildung in den Grundschulen der Stadt Erkelenz (Einschulungsjahrgang 2019/2020) |
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A 40/374/2018 |
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Ö 6 |
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Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 12.10.2018
hier: Auslobung eines "Heimat-Preises" ab dem Jahr 2019 |
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A 10/773/2018 |
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Ö 7 |
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Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 |
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A 20/442/2018 |
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Ö 8 |
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Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
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Ö 8.1 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Absatz 1 GO NRW
hier: Überplanmäßige Aufwendungen beim Konto 13 05 00 - 524400 - Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Reinigung - Friedhöfe |
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A 20/443/2018 |
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Ö 8.2 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 30.10.2018 bis 25.11.2018 |
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A 20/444/2018 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3.1 |
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(nichtöffentlich) |
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