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Tagesordnung - 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport  

 
 
Bezeichnung: 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
Gremium: Ausschuss für Kultur und Sport
Datum: Mi, 29.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2     Förderung der Vereinsarbeit der Stadt Erkelenz      
Ö 2.1  
Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüsse im Jahr 2015 für ihren Zuständigkeitsbereich in Form von Zuschüssen an Vereine und zur freien Verfügung erhalten  
Enthält Anlagen
A 40/277/2015  
Ö 2.2  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
Enthält Anlagen
A 40/278/2015  
Ö 2.3  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume  
A 40/279/2015  
Ö 3  
Gewährung eines Zuschusses an das Rheinische Feuerwehrmuseum in Lövenich  
A 40/280/2015  
Ö 4  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtmusikbund Erkelenz e.V.  
A 40/281/2015  
Ö 5  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtsportverband  
A 40/282/2015  
Ö 6  
Gewährung eines Zuschusses an Pro Musica e.V. im Jahr 2015  
A 40/283/2015  
Ö 7  
Zuschuss zur Veröffentlichung der Baux-Chronik durch den Heimatverein der Erkelenzer Lande e.V.  
Enthält Anlagen
A 40/284/2015  
Ö 8  
Anpassung des jährlichen Zuschusses für die Kulturarbeit an die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz  
A 40/285/2015  
Ö 9  
Sachstandsbericht zur Sportentwicklungsplanung der Stadt Erkelenz  
A 40/286/2015  
Ö 10  
Sanierung des Rasenplatzes in Gerderath  
A 40/287/2015  
Ö 11  
Neubau Sportheim TUS Germania Kückhoven  
Enthält Anlagen
A 40/288/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

a.

Die Stadt Erkelenz stimmt der durch den Verein erfolgenden eigenverantwortlichen baulichen Errichtung des Sportheims auf dem Sportplatz in Kückhoven, Gemarkung Kückhoven, Flur 8, Flurstück 209 zu. Die Lage und Größe des Objekts ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Mit der Zustimmung zur Errichtung ergeht ein hierauf bezogenes zweckbestimmtes Nutzungsrecht für die Fläche, auf dem das Sportheim errichtet wird. Das Nutzungsrecht ist befristet auf die Zeit der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit des Sportheims und ist nur mit Zustimmung der Stadt Erkelenz auf Dritte übertragbar. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts ist der Verein verpflichtet, das Grundstück so zu übergeben, wie er es vor Beginn des Nutzungsrechts vorgefunden wurde; Abweichungen hiervon können mit der Stadt Erkelenz vereinbart werden.

 

Das Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen.

 

b.

Zur Realisierung des Vorhabens wird dem Verein ein Investitionskostenzuschuss in Höhe 30.000 € nach Baufortschritt gewährt. Über die Verwendung des Investitionskostenzuschusses ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.

 

c.

Die für das neue Sportheim anfallende Erschließung in Form der Herstellung der Schmutzwasserentsorgung, Wasserversorgung, Stromversorgung und der Gasversorgung wird von der Stadt Erkelenz realisiert.

 

d.

Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten für das Sportheim trägt der Verein. Der Verein verpflichtet sich, das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu unterhalten. Sämtliche sich aus diesem Objekt ergebende Pflichten (ob zivil- oder öffentlich-rechtlich) übernimmt der Verein und stellt die Stadt Erkelenz hiervon frei.

 

e.

Dem Verein wird ein monatlicher Zuschuss zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 200 € ab dem Zeitpunkt der zulässigen Nutzung des Sportheims gezahlt. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügung-stellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushalt der Stadt Erkelenz. Der Zuschuss kann auch in einer Summe pro Jahr gezahlt werden. Er ist abhängig von der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit.

 

f.

Der Verein hat das Recht der vorrangigen Nutzung des Sportheims. Die kostenfreie Nutzung des Sportheims durch die angrenzende Grundschule im Rahmen schulischer Veranstaltungen ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende kostenfreie Nutzung durch Dritte ist möglich, soweit der Verein Duschen/Umkleiden und WC-Anlage selbst nicht benötigt und insbesondere die angrenzende Sportanlage durch Dritte genutzt wird. Die Zuteilung des Nutzungsrechts an Dritte erfolgt durch die Stadt Erkelenz.

   
    29.04.2015 - Ausschuss für Kultur und Sport
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

a.

Die Stadt Erkelenz stimmt der durch den Verein erfolgenden eigenverantwortlichen baulichen Errichtung des Sportheims auf dem Sportplatz in Kückhoven, Gemarkung Kückhoven, Flur 8, Flurstück 209 zu. Die Lage und Größe des Objekts ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Mit der Zustimmung zur Errichtung ergeht ein hierauf bezogenes zweckbestimmtes Nutzungsrecht für die Fläche, auf dem das Sportheim errichtet wird. Das Nutzungsrecht ist befristet auf die Zeit der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit des Sportheims und ist nur mit Zustimmung der Stadt Erkelenz auf Dritte übertragbar. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts ist der Verein verpflichtet, das Grundstück so zu übergeben, wie er es vor Beginn des Nutzungsrechts vorgefunden wurde; Abweichungen hiervon können mit der Stadt Erkelenz vereinbart werden.

 

Das Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen.

 

b.

Zur Realisierung des Vorhabens wird dem Verein ein Investitionskostenzuschuss in Höhe 30.000 € nach Baufortschritt gewährt. Über die Verwendung des Investitionskostenzuschusses ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.

 

c.

Die für das neue Sportheim anfallende Erschließung in Form der Herstellung der Schmutzwasserentsorgung, Wasserversorgung, Stromversorgung und der Gasversorgung wird von der Stadt Erkelenz realisiert.

 

d.

Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten für das Sportheim trägt der Verein. Der Verein verpflichtet sich, das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu unterhalten. Sämtliche sich aus diesem Objekt ergebende Pflichten (ob zivil- oder öffentlich-rechtlich) übernimmt der Verein und stellt die Stadt Erkelenz hiervon frei.

 

e.

Dem Verein wird ein monatlicher Zuschuss zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 200 € ab dem Zeitpunkt der zulässigen Nutzung des Sportheims gezahlt. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügung-stellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushalt der Stadt Erkelenz. Der Zuschuss kann auch in einer Summe pro Jahr gezahlt werden. Er ist abhängig von der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit.

 

f.

Der Verein hat das Recht der vorrangigen Nutzung des Sportheims. Die kostenfreie Nutzung des Sportheims durch die angrenzende Grundschule im Rahmen schulischer Veranstaltungen ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende kostenfreie Nutzung durch Dritte ist möglich, soweit der Verein Duschen/Umkleiden und WC-Anlage selbst nicht benötigt und insbesondere die angrenzende Sportanlage durch Dritte genutzt wird. Die Zuteilung des Nutzungsrechts an Dritte erfolgt durch die Stadt Erkelenz.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    18.06.2015 - Hauptausschuss
    Ö 3.11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

a.

Die Stadt Erkelenz stimmt der durch den Verein erfolgenden eigenverantwortlichen baulichen Errichtung des Sportheims auf dem Sportplatz in Kückhoven, Gemarkung Kückhoven, Flur 8, Flurstück 209 zu. Die Lage und Größe des Objekts ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Mit der Zustimmung zur Errichtung ergeht ein hierauf bezogenes zweckbestimmtes Nutzungsrecht für die Fläche, auf dem das Sportheim errichtet wird. Das Nutzungsrecht ist befristet auf die Zeit der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit des Sportheims und ist nur mit Zustimmung der Stadt Erkelenz auf Dritte übertragbar. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts ist der Verein verpflichtet, das Grundstück so zu übergeben, wie er es vor Beginn des Nutzungsrechts vorgefunden wurde; Abweichungen hiervon können mit der Stadt Erkelenz vereinbart werden.

 

Das Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen.

 

 b.

Zur Realisierung des Vorhabens wird dem Verein ein Investitionskostenzuschuss in Höhe 30.000,00 € nach Baufortschritt gewährt. Über die Verwendung des Investitionskostenzuschusses ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.

 

 c.

Die für das neue Sportheim anfallende Erschließung in Form der Herstellung der Schmutzwasserentsorgung, Wasserversorgung, Stromversorgung und der Gasversorgung wird von der Stadt Erkelenz realisiert.

 

 d.

Sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten für das Sportheim trägt der Verein. Der Verein verpflichtet sich, das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu unterhalten. Sämtliche sich aus diesem Objekt ergebende Pflichten (ob zivil- oder öffentlich-rechtlich) übernimmt der Verein und stellt die Stadt Erkelenz hiervon frei.

 

 e.

Dem Verein wird ein monatlicher Zuschuss zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 200,00 € ab dem Zeitpunkt der zulässigen Nutzung des Sportheims gezahlt. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushalt der Stadt Erkelenz. Der Zuschuss kann auch in einer Summe pro Jahr gezahlt werden. Er ist abhängig von der ordnungsgemäßen Nutzung und Nutzbarkeit.

 

 f.

Der Verein hat das Recht der vorrangigen Nutzung des Sportheims. Die kostenfreie Nutzung des Sportheims durch die angrenzende Grundschule im Rahmen schulischer Veranstaltungen ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende kostenfreie Nutzung durch Dritte ist möglich, soweit der Verein Duschen/Umkleiden und WC-Anlage selbst nicht benötigt und insbesondere die angrenzende Sportanlage durch Dritte genutzt wird. Die Zuteilung des Nutzungsrechts an Dritte erfolgt durch die Stadt Erkelenz.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Lageplan (78 KB)      
Ö 12  
Sanierung der Tartanbahn im Willy-Stein-Stadion  
A 40/289/2015  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)