Beschlussentwurf (als
Dringliche Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW zur Genehmigung an den
Rat):
„Den erheblichen
Mehrausgaben bei den Hhst. 9.75000.93500.0 und 9.77000.93500.3 und den
Deckungsvorschlägen (siehe Anlage zur Tagesordnung) wird hiermit gemäß § 82
Abs. 2 GO NW zugestimmt.“
Beschluss (als Dringliche
Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW zur Genehmigung an den Rat):
„Den erheblichen Mehrausgaben bei
den Hhst. 9.75000.93500.0 und 9.77000.93500.3 und den Deckungsvorschlägen
(siehe Anlage zur Tagesordnung) wird hiermit gemäß § 82 Abs. 2 GO NW
zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis (einstimmig – zur Genehmigung an den Rat):
Abstimmungsergebnis (einstimmig – zur Genehmigung an
den Rat):
19.10.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Folgende vom Hauptausschuss am 07.09.2005 einstimmig
getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW wird hiermit
genehmigt:
Beschluss:
„Den erheblichen Mehrausgaben bei
den Hhst. 9.75000.93500.0 und 9.77000.93500.3 und den Deckungsvorschlägen
(siehe Anlage zur Tagesordnung) wird hiermit gemäß § 82 Abs. 2 GO NW
zugestimmt.“