„ 1.Über die von den
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Borschemich, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher
und privater Belange, wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Borschemich, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange ,
vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches
des Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden
beschlossen.
3.Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte ist unter
Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.“
07.03.2005 - Braunkohlenausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„ 1.Über die von den
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich,
Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte
- Stellungnahmen der Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange , vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches
des Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden
beschlossen.
3.Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte ist unter
Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: (12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen - als
Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und
Abstimmungsergebnis: (12
Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen - als Empfehlung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung)
08.03.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„ 1.Über die von den
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Borschemich, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher
und privater Belange, wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 6.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Borschemich, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden undsonstigen Träger öffentlicher Belange ,
vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches
des Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden
beschlossen.
3.Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte ist unter
Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.“